Sicherheit am Arbeitsplatz wird nirgends so vernachlässigt wie in Betrieben der Pferdehaltung und des Pferdesports.
Woher kommt’s?
Dafür gibt es sicher jede Menge Gründe und jeder einzelne von ihnen belegt, dass in dieser Branche etwas gewaltig schiefläuft.
Nur allzu oft werden vor allem Reit- u. Pensionsställe ohne fachliche Kompetenz, staatlich geprüfte Qualifikationen und fundierte Businesspläne gegründet. Und das Know How einen Betrieb wirtschaftlich zu führen, fehlt komplett.
Darüber hinaus mangelt es zumeist auch noch an der Kenntnis von der Verantwortung eines Arbeitgebers, dessen Mitarbeiter in Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu unterweisen. Dazu gehört u.a. auch die Zugehörigkeit des Betriebes zur gesetzlichen Unfallversicherung. Obwohl doch zuständige Berufsgenossenschaften, die nach Branchen agieren, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kostenlose Beratungsgespräche und entsprechende Seminare/Schulungen anbieten.
Andererseits gibt es aber auch den Arbeitgeber, den die gesetzliche Unfallversicherung so wenig interessiert, wie eine übergeschwappte Reissuppe auf Ko Samui. Der auch den damit verbundenen Kostenaufwand für indiskutabel hält und von daher seine Mitarbeiter in Sachen Unfallprävention locker im Regen stehen lässt.
Das ist dann oft auch genau der Arbeitgeber, dessen Lieblingsfarbe schwarz ist……
Mitarbeiter werden nicht angemeldet, sind demzufolge auch nicht krankenversichert, werden nur schleppend bezahlt, sind miserabel untergebracht, etc. pp. – die Liste der Unzumutbarkeiten ist lang, wobei diese Ist-Zustände leider keinen Seltenheitswert haben.
Denn, wenn die anfängliche Euphorie der Gründung vorbei ist und sich die ersten finanziellen Engpässe einschleichen – weil grundsätzlich falsch kalkuliert, eben doch nicht jeder Einsteller oder Reitschüler pünktlich oder überhaupt bezahlt – wird an der Kostenschraube gedreht; und das trifft dann zuerst den Mitarbeiter und in Folge die Pferde.
Gehen wir aber mal davon aus, dass es sich um einen verantwortungsvollen und arbeitnehmerfreundlich eingestellten Arbeitgeber handelt. Der wird sich rechtzeitig fragen, welche Berufsgenossenschaft für die Sicherheit seiner Betriebsform der Pferdehaltung zuständig ist.
Eine erste Auskunft erhält man dazu durchaus auch von der FN.
Denn in Betracht kommen u.a. die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG) oder auch die Berufsgenossenschaft Verkehr (BGV).
Und genau die gewähren gerne Unterstützung u.a. zu folgenden Themen:
- Pferdehaltung
- Umgang mit dem Pferd
- Arbeit mit dem Pferd
- Ausrüstung des Pferdes
- Arbeitskleidung der Mitarbeiter
- Bauliche Anlagen
- Betriebsanweisungen
- Pferdetransport
- Pferdesportveranstaltungen
Also Augen auf bei der Jobbewerbung – der Arbeitgeber muss Farbe bekennen und die Zugehörigkeit bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung nachweisen. Denn Sicherheit geht vor!
Ansonsten bitte Hände weg vom angebotenen Job – Kopf und Kragen riskieren ist keine Option, auch nicht für einen vermeintlichen Traumjob mit Pferden.
Safe yourself first!